Gabelstapler-Service Wilhelm GmbH
Karl-Friedrich-Benz-Str. 8,
DE-49377
Vechta
Tel: +49 7651 9803-0
Gabelstapler Fahrerschulung
GSW und die Staplerschulung / „Staplerschein“
Um den sicheren Umgang mit dem Gabelstapler (oder einem anderen Flurförderzeug) zu gewährleisten, ist der Erwerb eines Flurfördermittelscheins, umgangssprachlich „Staplerschein“, gesetzlich vorgeschrieben. GSW bietet professionelle Staplerschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001 an – sowohl zur Erstausbildung als auch zur jährlichen Unterweisung. Diese sind die Voraussetzung, um einen Staplerschein erstmalig zu erwerben bzw. für seine „Auffrischung“ zu sorgen. Mit erfahrenen Ausbildern vermitteln wir praxisnahes Wissen für sicheres und effizientes Fahren. Hierfür unterhalten wir am Unternehmenssitz in Vechta (zwischen Bremen und Osnabrück) ein eigenes Stapler Schulungszentrum.Flurfördermittelschein / Staplerschein: rechtliche Grundlagen zum Erwerb
Nach DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 darf einen Stapler bzw. ein anderes Flurförderzeug nur fahren, wer:
- mindestens 18 Jahre alt ist
- speziell geschult und geprüft wurde
- schriftlich vom Arbeitgeber beauftragt wurde
Auszugsweise Inhalte der Staplerschulung bei GSW
Theoretische Inhalte der Schulung zum Staplerschein gemäß DGUV Grundsatz 308-001, u.a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
Praktische Inhalte der Schulung zum Staplerschein gemäß DGUV Grundsatz 308-001, u.a.:
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Fahr- und Stapelübungen
Staplerschulung FAQs
Natürlich: Auf Wunsch und bei ausreichender Teilnehmerzahl führt GSW auch die Staplerschulung / Schulung zum Flurfördermittelschein vor Ort durch. Das geht einher mit besonderer Praxisnähe, weil wir den praktischen Teil mit den Staplern Ihres Fuhrparks durchführen.
Der Schein (Staplerschein / Flurfördermittelschein) ist unbefristet gültig. Jedoch sind jährliche Auffrischungsschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001 Pflicht, um die Berechtigung zu erhalten.